Mietrecht

    BGH entscheidet zugunsten der Vermieter: Wenn sich der Mieter mit mehr als einer Monatsmiete länger als einen Monat in Verzug befindet, darf der Vermieter fristgemäß kündigen!

    Eigentümerversammlung

    Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Juli 2012, dass die in der Eigentümerversammlung abgegebene Stimme nach Ihrem Zugang bei dem Versammlungsleiter nicht mehr widerrufen werden kann.

    In einer Eigentümerversammlung stimmten die Wohnungseigentümer mit Stimmzetteln über einen Beschlussantrag ab.

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