Verwaltung von Mietshäusern
ohne Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten!
Bei uns gewinnt Ihre Immobilie an Wert!
Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist praktisch nicht denkbar ohne ein besonderes Organ - und zwar die des Hausverwalters.
Die Hausverwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Hausverwalter. Dieses Vertrauen setzt neben der Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnisse, auch spezielle Kenntnisse der Verwaltungstechnik, der wirtschaftlichen Geschäftsführung und einschlägiger privatrechtlicher Vorschriften voraus. Dazu gehören:
- Mietinkasso (Überwachung der Mieteingänge/Mahnwesen)
- Durchführung von Mieterhöhungen
- Erstellen von Betriebskostenabrechnungen
- Zahlungsabwicklung mit Handwerkern, Behörden, etc.
- Abrechnung zum Jahresende mit dem Hauseigentümer
- Vermietung der Wohnungen (Abnahme, Übergabe usw.)
- Regelmäßige Objektbegehungen (Hausordnung)
Selbstverständlich erstellen wir Ihnen auch Ihr individuelles Angebot über die Verwaltung Ihres Mietobjektes als Full-Service-Leistung oder auch nur über einzelne Teilleistungen, wie z.B. die Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnungen.