Im Zuge der WEG-Reform wurde mit § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG die Vorschrift zum zertifizierten Verwalter eingeführt. Nach dieser können Wohnungseigentümer als Bestandteil der ordnungsgemäßen Verwaltung die Bestellung eines zertifizierten Verwalters gemäß § 26a WEG verlangen.
Wir freuen uns sehr, dass mittlerweile alle Funktionsträger in unserem Team erfolgreich die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer Nürnberg abgelegt haben. Aufgrund von § 8 der ZertVerwV darf sich somit die Schmid Hausverwaltung GmbH als zertifizierter Verwalter bezeichnen.